Studienzeitverlängerung

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen. Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor muss kein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Ein Gesuch ist notwendig, wenn 10 Semester im Bachelor- und 8 Semester im Masterstudium überschritten werden. Das Gesuch ist vor Ablauf des letzten Semesters dieser Frist einzureichen (gemäss RSL vom 1.8.19 Art. 11).
Hier finden Sie neben weiteren Informationen auch das Formular: