Vorgezogene Masterleistungen

Gemäss RSL (Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät) Art. 13 können Bachelor-Studierende während maximal eines Semesters Veranstaltungen aus dem Masterstudium belegen, sofern sie mindestens 150 ECTS-Punkte im Bachelorstudium, davon 120 ECTS-Punkte im Major-Studienprogramm, erworben haben. Danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein. Die vorgezogenen Leistungen werden erst nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistung im Masterstudium anerkannt.