Ethikkommission

Durch Beschluss der Fakultät wurde eine Ethikkommission geschaffen und deren Verordnung durch das Fakultätskollegium genehmigt. Die Verordnung ist ab 1. Februar 2009 in Kraft.
Die Ethikverordnung stützt sich auf die „Ethical Principles of Psychologists and Code of Conduct“ (2002) der American Psychological Association (APA), die „Ethische Richtlinien für Psychologinnen und Psychologen der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie (SGP)“, den „Code of Ethics“ der American Sociological Association (ASA), dem Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS), die „Ethical Standards“ der American Educational Research Association (AERA), den Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) und den Berufsethischen Grundsätzen für Sportwissenschaftler/innen der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (DVS).


Gestützt auf diese Richtlinien dürfen empirische Untersuchungen am Menschen von den Mitgliedern der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät nur dann durchgeführt werden, wenn die zuständige Ethikkommission die Genehmigung erteilt hat. Genehmigungen von Projekten erfolgen gemäss dem Reglement.
Gesuche können nur von Mitgliedern der Fakultät und Dozierenden (mind. Promotion) gestellt werden.