Masterarbeit

Die Masterarbeit wird in der Regel in einem gewählten Hauptbereich (bzw. dem Haupt-/Vertiefungsbereich) geschrieben. In Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer kann sie von mehreren Studierenden gemeinsam verfasst werden. Sie ist innerhalb von 12 Monaten ab Zuteilung des Themas einzureichen. Diese Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens drei Monate verlängert werden. Wird die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als nicht bestanden. Bei einer ungenügenden Leistung wird ein neues Thema vereinbart.

Die Masterabschlussnote entspricht dem nach ECTS-Punkten gewichteten und ungerundeten Mittel der Noten der einzelnen Leistungskontrollen des Masterstudiengangs.

Mastergutachten

Das Institut hat für die Mastergutachten ein Kriterienkatalog ausgearbeitet, den die Betreuerinnen und Betreuer nutzen können und der dazu dient, das Vorgehen zu vereinheitlichen. Die Nutzung dieses Instrumentes wird empfohlen. Es steht der Betreuerin oder dem Betreuer frei, die Form für das Gutachten selbst zu wählen. Das Dokument steht hier zur Ansicht auch den Studierenden zur Verfügung